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Mittwoch, 14. September 2011

Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein: Kiel ebnet den Weg für eine europarechtskonforme Glücksspielregelung in ganz Deutschland


Betfair, Betreiber der weltweit größten Online-Sportwettbörse, begrüßt die heutige Verabschiedung des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes. Nach Jahren ökonomischer und rechtlicher Unsicherheit in Deutschland stellt das Gesetz einen zeitgemäßen und rechtskonformen Schritt dar, Glücksspiele im Internet zu regulieren. Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland erkannt, dass die Verbotspolitik der letzten Jahre lediglich dazu diente, Millionen deutscher Verbraucher in die Schwarzmärkte zu treiben.

Dr. Peter Reinhardt,  bei Betfair zuständig für Deutschland und Zentraleuropa: „Das Kieler Gesetz ermöglicht es seriösen Wettanbietern, in Deutschland Sportwetten, Poker und andere Glücksspiele transparent und legal anzubieten und zu bewerben. Davon werden nicht nur Verbraucher, sondern ‑ wie in anderen europäischen Ländern auch ‑ der Fiskus sowie der  Profi- und Amateursport profitieren. Deutschland legt heute den Grundstein für das modernste Glückspielrecht Europas“

Nach wie vor ist das Schleswig-Holsteiner Gesetz der einzige europarechtskonforme Regulierungsansatz, der bisher aus Deutschland vorgelegt wurde. Der Entwurf des novellierten Glücksspielstaatsvertrags der 15 anderen Bundesländer war zuvor von der Europäischen Kommission in einer ausführlichen Stellungnahme als in den zentralen Punkten europarechtswidrig kritisiert worden. Daher bleibt zu hoffen, dass die anderen Länder sich bei ihren weiteren Beratungen an dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz orientieren. 

Betfair wird sich für eine Glücksspiellizenz in Schleswig-Holstein bewerben und nach Lizenzerteilung Abgaben in Schleswig-Holstein abführen. Würden die anderen Länder dem Weg Schleswig-Holsteins folgen, so könnten sie laut einer aktuellen Studie von PwC in den Jahren 2012-2015 mit Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte von rund 7,7 Milliarden Euro rechnen.

Montag, 4. Juli 2011

Glücksspielstaatsvertrag: Betfair reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Die Internet-Wettbörse Betfair hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags eingereicht. Der Entwurf verstößt gegen Europarecht, benachteiligt Privatunternehmen und enthält fragwürdige Einschränkungen der Grundrechte. Rechtsexperten sagen dem Entwurf ein erneutes Scheitern vor dem EuGH voraus.

Betfair, der weltweit größte Anbieter von Online-Sportwetten, hat am Freitag, 1. Juli, Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags der Bundesländer – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – eingereicht. Der sogenannte Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der der EU-Kommission derzeit zur Prüfung vorliegt, verstößt nach Auffassung von Betfair eklatant gegen die Vorgaben des Europarechts.

Martin Cruddace, bei Betfair in London für rechtliche und regulatorische Angelegenheiten zuständiger Vorstand, begründete diesen Schritt so:

„Der vorliegende Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags verstößt klar gegen die Prinzipien und Grundfreiheiten des Europarechts. Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Entschlossenheit die deutschen Bundesländer höchstrichterliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs missachten. Wir vertrauen darauf, dass die EU-Kommission diese offensichtlichen Rechtsverletzungen im Rahmen des laufenden Notifizierungsverfahrens thematisieren wird.“

In dem der EU-Kommission vorliegenden Schriftsatz macht Betfair detailliert die Europarechtswidrigkeit der einzelnen Regelungen deutlich: Die in dem Vertrag vorgesehenen Auflagen sind nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch  völlig  ungeeignet, die Ziele des Gesetzes zu erreichen.

Betfair-Vorstand Martin Cruddace ergänzte:

„Die von den Ländern festgelegten Bedingungen und Auflagen sind nicht realistisch und gehen völlig am Marktgeschehen vorbei. Zudem enthält der vorliegende Vertrag zahlreiche unverhältnismäßige, diskriminierende und protektionistische Regelungen, die private Glücksspielanbieter aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten vom deutschen Markt fern halten sollen.“

Unter anderem kritisiert Betfair die Bestrebungen der Länder, grundlegende Bürgerrechte und Grundfreiheiten massiv einzuschränken. So sieht der derzeitige Vertragsentwurf nicht nur Internetsperren vor, sondern schafft auch die rechtliche Grundlage für eine Überwachung und die Kontrolle von Konten, Banküberweisungen sowie Kartenzahlungen von Millionen von Bürgern. Letztlich würden sich Verbraucher, die Webseiten unlizenzierter Anbieter nutzen, nach dem Willen der Ministerpräsidenten strafbar machen.

Martin Cruddace führte dazu weiter aus:

„Die Kriminalisierung der Verbraucher durch Eingriffe in die Grundfreiheiten und in die Privatsphäre der Bürger sind keine geeigneten oder angemessenen Mittel, um Sportwetten im Internet zu regulieren. Es wäre wesentlich besser, ein attraktives, am Verbraucher orientiertes Angebot seriöser Unternehmen zuzulassen. So hätte niemand einen Anreiz, bei unlizenzierten Anbietern zu spielen. Die Bundesländer sollten somit Transparenz in den Markt bringen und den Schwarzmarkt austrocknen.“

Am 18. Juli endet die Stillhaltefrist, bis zu der sich die EU-Kommission zum Entwurf der 15 Länder äußern wird. Betfair hat die Brüsseler Behörde in dem Beschwerdeschreiben gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Bundesländer den rechtswidrigen Entwurf grundlegend ändern und – für den Fall, dass der Vertrag ohne Änderungen in Kraft tritt – ein Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Damit soll sichergestellt werden, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag nicht erneut vor dem Europäischen Gerichtshof scheitert.

Zahlreiche Rechtsexperten warnen nämlich, dass sich die Länder mit dem neuen Entwurf auf extrem dünnes rechtliches Eis begeben. So stellt unter anderem Professor Dr. Bernd Grzeszick vom Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg mit Hinblick auf die verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen fest:

„Der derzeit im Entwurf vorliegende Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag genügt diesen Anforderungen nicht. Es ist daher davon auszugehen, dass der Staatsvertrag in der bei der Europäischen Kommission notifizierten Fassung sowohl vor den europäischen als auch den nationalen Gerichten scheitern wird.“

Ein möglicher Ausweg für die Länder könnte sein, den von Schleswig-Holstein vorgezeichneten Weg einzuschlagen. Der Entwurf des Glücksspielgesetzes aus Kiel hat nach eingehender Prüfung bereits grünes Licht von der EU-Kommission erhalten. In der vergangenen Woche hat der schleswig-holsteinische Landtag das Gesetz mit zusätzlichen Auflagen zur Stärkung des Verbraucherschutzes verbessert.

Martin Cruddace, Vorstand von Betfair äußerte die Hoffnung:

„Dass alle 16 Länder sich doch noch auf ein einheitliches Gesetz einigen, das den Anforderungen des Verfassungs- und EU-Rechts genügt und dem Verbraucherverhalten in einer digitalen Welt Rechnung trägt. Der Entwurf von Schleswig-Holstein ist rechtskonform und gibt intelligente Antworten auf die Herausforderung einer mobilen, vernetzten Welt. Sollte es keine Einigung aller Länder geben, werden wir eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen.“


Eine Zusammenfassung der in unserer Beschwerde vorgetragenen rechtlichen Argumente finden Sie hier (PDF)

Freitag, 10. Juni 2011

Glücksspielstaatsvertrag erneut durchgefallen


Ministerpräsidenten schieben Entscheidung über den Glücksspielstaatsvertrag auf die lange Bank. Neues Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Grzeszick: Der vorliegende Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags (GlüÄndStV) verstößt eklatant gegen Europa- und Verfassungsrecht.

Seit der wegweisenden Urteile des EuGH im Herbst 2010, die den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag in Teilen für nicht mit dem Unionsrecht vereinbar erklärt haben, fehlt es an verlässlichen Rahmenbedingungen für Glücksspiel in Deutschland. Die Zeit für eine Neuregelung drängt. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni stand das Thema erneut auf der Agenda. Eine Entscheidung wurde aber nicht getroffen. Offenbar mehren sich Zweifel an dem vorliegenden Vertragsentwurf, der zurzeit noch der EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens zur Prüfung vorliegt. Außerdem hat Schleswig-Holstein einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits bei der EU notifiziert wurde und grünes Licht erhalten hat.

Die rechtlichen Zweifel an dem Entwurf der anderen 15 Länder verstärkt ein aktuelles Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Direktor des Instituts für Staatsrecht und Verfassungslehre der Universität Heidelberg, der den Entwurf auf seine Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und mit Europarecht geprüft hat. Sein Urteil ist eindeutig: Der Entwurf des GlüÄndStV genügt den deutschen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben nicht. In seiner derzeitigen Fassung wird er erneut vor dem EuGH und den nationalen Gerichten scheitern, so Prof. Grzeszick.

So sei etwa die vom EuGH ausdrücklich kritisierte Inkonsistenz der Behandlung von Automatenspiel und Sportwetten nicht beseitigt worden. Zudem sei das mit höherem Suchtpotential verbundene Automatenspiel weiterhin relativ frei zugänglich, während Sportwetten massiven Einschränkungen unterliegen. Auch eine Rechtfertigung für die geplante Beschränkung auf sieben Konzessionen für private Sportwettanbieter sei nicht ersichtlich. Sie sei unverhältnismäßig und ließe sich auch nicht durch neu eingeführte Regelungsziele begründen. Die hohen Hürden, die Limitierung des Spieleinsatzes und die unattraktiven Rahmenbedingungen für private Anbieter seien gerade nicht geeignet, den ausufernden Schwarzmarkt zu bekämpfen. Neben den europarechtlichen Bedenken hält Prof. Grzeszick den Entwurf auch mit deutschem Verfassungsrecht für nicht vereinbar. Der Entwurf verstoße unter anderem gegen die im Grundgesetz normierte Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 GG).

„Wir haben die Hoffnung, dass die Ministerpräsidenten die nun noch verbleibende Zeit nutzen und sich auf einen gerichtsfesten Entwurf verständigen, der seriösen privaten Anbietern eine faire Marktchance gibt und Verbraucher vor einem ungesteuerten Schwarzmarkt schützt. Einen solchen Entwurf hat Schleswig-Holstein vorgelegt – dieser wurde ebenfalls von der EU-Kommission notifiziert und in einer Stellungnahme der Kommission bereits als unionsrechtskonform bestätigt“, kommentierte Dr. Peter Reinhardt, Geschäftsführer von Betfair Zentraleuropa die erneute Verschiebung.

Download
"Verfassungs- und unionsrechtliche Bewertung des Entwurfs des Ersten Glückspieländerungsstaatsvertrags" von Prof. Dr. Bernd Grzeszick

Vollständiges Gutachten (PDF)

Zusammenfassung (PDF)

Mittwoch, 13. April 2011

Europäische Glücksspielunternehmen fordern wettbewerbs- und EU-konforme Regulierung

Gesetzentwurf der schleswig-holsteinischen Regierungskoalition wird begrüßt.

Altenholz/Kiel, 13. April 2011 – Führende europäische Glücksspielunternehmen haben heute in Kiel erklärt, dass sie in Schleswig-Holstein Lizenzen beantragen und Glücksspielabgaben leisten werden, sobald der Schleswig-Holsteinische Landtag sein geplantes Glücksspielgesetz verabschiedet.

Nachdem Schleswig-Holstein die Entscheidung der Ministerpräsidenten über die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags nicht mitgetragen hat, findet heute im Landtag von Schleswig-Holstein eine Anhörung zum geplanten Glücksspielgesetz statt, das bereits der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt wurde.

Dieser Gesetzentwurf ist ein praktikables Modell, da er einerseits die Vorgaben des Europäischen
Gerichtshof erfüllt und damit Rechtsfrieden schafft, andererseits seriösen Glücksspielunternehmen unter unionsrechtskonformen Bedingungen die Möglichkeit eröffnet, deutschen Kunden sichere, attraktive und marktgerechte Produkte anzubieten. Nur so können der bestehende Graumarkt reguliert sowie Steuereinnahmen für den Sport und soziale Aufgaben gesichert werden.

Auch unter europäischen Aspekten ist der Gesetzentwurf Schleswig-Holsteins wegweisend, da die positiven Erfahrungen aus anderen EU-Staaten in sinnvoller Weise berücksichtigt werden. Schleswig-Holstein hat sich für einen Regulierungsansatz entschieden, der das staatliche Lotterieveranstaltungsmonopol nachhaltig sichert, sich den Marktrealitäten in den anderen Glücksspielbereichen aber nicht verschließt und zugleich ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet.

Im Gegensatz dazu weist das von den Ministerpräsidenten am 6. April 2011 beschlossene Eckpunktepapier zur Fortführung des Glücksspielstaatsvertrags in die falsche Richtung.
Einerseits bestehen erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag als unionsrechtswidrig zurückgewiesen hat, wurde nicht Rechnung getragen. Damit wird auch der neue Glücksspielstaatsvertrag vor den Gerichten scheitern. Andererseits ist das Modell praktisch nicht umsetzbar; es beinhaltet nichts anderes als eine de facto-Fortführung des Sportwettmonopols. Massive Werbebeschränkungen, ein weitgehendes Verbot von Live-Wetten, eine erdrosselnde Besteuerung, Limits sowie das Verbot von Poker und Casinospielen gehen an der gesellschaftlichen Realität vorbei und machen ein vernünftiges Geschäft der privaten Unternehmen unmöglich.

Die Erfahrungen aus anderen EU-Staaten und die Erfahrung der letzten vier Jahre in Deutschland zeigen deutlich, dass ein solcher Regulierungsansatz zum Scheitern verurteilt ist. Die beabsichtigte Kanalisierung und Regulierung von bestehenden Märkten wird auch mit den vorgesehenen Internetsperren, die schon bisher nicht durchsetzbar waren, nicht erreicht werden. Der Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein hingegen schafft die Voraussetzungen für eine zeitgemäße und sachgerechte Regulierung.

Die führenden europäischen Glücksspielunternehmen bekennen sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Sie werden alle Lizenzauflagen und gesetzlichen Pflichten erfüllen, vor allem auch ihre Abgabepflicht. Dadurch wird überhaupt erst die Grundlage für effektiven Verbraucher- und Jugendschutz sowie die Prävention von Spielsucht und Manipulation im Sport geschaffen.

Statements der Unternehmen:

Jörg Wacker, bwin.party: „Schleswig-Holstein hat mit seinem Gesetzentwurf ein zukunftsweisendes Zeichen gesetzt. Dieser Entwurf ist EU-konform, entspricht der Marktrealität
und dem Zeitalter des Internets. Eine Umsetzung der von den Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche vorgestellten Eckpunkte wäre genauso wie das auslaufende Monopolmodell in Deutschland zum Scheitern verurteilt. Ein Steuersatz von über 16 Prozent auf den Sportwettenumsatz lässt kein wettbewerbsfähiges Produkt anbieten. Das Ausklammern von Poker- und Casinoangeboten würden den Schwarzmarkt in diesem Bereich genauso wie bei der überregulierten Sportwette bestehen lassen. Damit würde das Ziel der Länder, den Spieltrieb zu kanalisieren, den Spielerschutz zu gewährleisten und Manipulation zu bekämpfen, glatt verfehlt.”

Dr. Peter Reinhardt, Betfair: „Eine sachgerechte Regelung des Glücksspielmarktes darf sich nicht den Marktrealitäten verschließen, wenn sie nicht scheitern will. Ein legales Angebot in Deutschland muss sich am Verbraucher und dessen Bedürfnissen orientieren. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass ein Markt in der Größenordnung von 5 bis 8 Milliarden Euro weiterhin völlig am Staat vorbeiläuft. Mit dem schleswig-holsteinischen Gesetz haben wir die historische Chance, ein Modell in Deutschland auf den Weg zu bringen, das sowohl den Interessen der Verbraucher, des Staates und des Sports als auch der Unternehmen in gleicher Weise Rechnung trägt.”

Sven Stiel, PokerStars: „Poker begeistert die Menschen. Ob auf ProSieben oder SPORT1, in der BILD oder bei der DPA, Poker ist längst zu einem Massenphänomen geworden und in den deutschen Wohnzimmern angekommen. Allerdings ist dies nicht jedem bewusst. Dabei sagt eine Zahl doch mehr als tausend Worte: 4.000.000 Deutsche pokern. Die Ministerpräsidenten wollen diesen Markt weiterhin ungeregelt lassen und drängen so jeden Hobbyspieler in die Kriminalität. Schleswig-Holstein hat die Bedürfnisse der deutschen Spieler erkannt und eine realistische Form der Kanalisierung aufgezeigt. PokerStars wird, wie die Beispiele Italien und Frankreich zeigen, unter den ersten sein, die eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen und diese vollumfänglich umsetzen. Spielerschutz, Arbeitsplätze und Kanalisierung sind mit dem vorgestellten Modell sehr gut zu realisieren.”

Mathias Dahms, Jaxx SE/mybet: „Schleswig-Holstein hat in Deutschland in der zukünftigen Regulierung eine Führungsrolle übernommen und wir würden es sehr begrüßen, wenn die anderen Länder sich intensiver mit den Vorschlägen aus dem hohen Norden auseinander setzen würden. Die Landesregierung in Kiel hat den Weg der Vernunft eingeschlagen und dem müssen jetzt weitere Länder folgen, ansonsten haben wir wieder ein faktisches Staatsmonopol. Das von den übrigen 15 Ländern vorgeschlagene Modell mit seinen harten Restriktionen, die unternehmerischen Erfolg unmöglich machen, erfordert ein faktisches Einmauern des deutschen Marktes. Nur durch Netzsperren, Blockaden der Finanzströme und detaillierte Überwachung der Bürger kann so ein Gesetz durchgesetzt werden. Ob dies gesellschaftspolitisch durchzusetzen ist, bleibt, insbesondere auch nach der öffentlichen Diskussion der letzten Tage, fraglich. Damit wird außerdem der angestrebte Kanalisierungseffekt der Überführung heutiger Grau- und Schwarzmarktangebote
in einen regulierten Markt ad absurdum geführt und es ändert sich nichts gegenüber der aktuellen Situation.”

Stefan Meurer, Tipico: „Ich begrüße den Vorstoß der schleswig-holsteinischen Regierungs-fraktionen ausdrücklich. Der Entwurf Schleswig-Holsteins trägt den Auflagen des Europäischen Gerichtshofes hinreichend Rechnung und berücksichtigt aber auch genügend die Interessen und Bedürfnisse aller weiteren Beteiligten. Ziel soll und muss es für alle sein, bestehende und zukünftige sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in bestehenden und zukünftigen Shops zu fördern. Im Weiteren blicke ich gespannt auf die gesetzliche Ausgestaltung der stationär angebotenen Wetten. Eine zu starke Begrenzung oder sogar ein etwaiges Verbot einzelner Wettarten orientiert sich nicht an den Bedürfnissen der mündigen Verbraucher und fördert Umsatzabflüsse von Deutschland in das europäische Ausland. Damit wäre erneut niemandem geholfen, da die erhofften Einnahmen am deutschen Fiskus vorbei gingen und nicht zur Förderung des Breitensports und des Gemeinwohls zielgerichtet eingesetzt werden könnten.”

Neale Deeley, William Hill: “Regulations must be judged on what is actually achieved, not what is hoped for. The main aim must be to ensure that those German citizens who choose bet on-line do so with operators who are licensed by the state. Any impediment to this, whether through product restrictions or unworkable tax regimes, will merely perpetuate the existence of unlicensed operators, thereby undermining consumer protection, and industry transparency and accountability. The proposed Schleswig-Holstein bill fully facilitates and promotes those objectives, and in addition will generate tax revenues and create employment opportunities across a wide range of business sectors.”

Dr. Norman Albers, Deutscher Buchmacherverband: „Es gibt keine gangbare Alternative zum schleswig-holsteinischen Entwurf. Er ist ausgewogen und verfolgt die gleichen Schutzziele, wie der erneut gescheiterte Staatsvertrag. Der Gegenvorschlag der Länder vom 6. April unterwirft den privaten Buchmacherberuf den Monopolregeln ohne die Sportwetten für uns zuzulassen. Das wird die traditionelle Pferdewette in Deutschland vernichten.”

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: „Auch der Deutsche Lottoverband, in dem die gewerblichen Lotterievermittler wie Faber und Tipp24 vertreten sind, setzt sich für den Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein ein. Der Entwurf schafft für uns Rechtssicherheit, da die Vermittlung staatlicher Lotterien nicht unter einen EU-rechtswidrigen, willkürlichen Erlaubnisvorbehalt, ohne klare Kriterien, ohne Rechtsanspruch, gestellt wird. Zudem sieht der Entwurf aus Schleswig-Holstein keine kartellrechtswidrige Zusammenlegung staatlicher Lotteriegesellschaften vor, die das Aus für private Lotterievermittler im Internet bedeuten würde.”

Über Betfair
Betfair mit Sitz in London ist der größte Online-Wettanbieter weltweit. Auf der Sportwettbörse www.betfair.com können Sportbegeisterte aus der ganzen Welt direkt miteinander wetten und dabei die Quoten selbst vereinbaren. Mit diesem Wetten 2.0-Prinzip hat sich Betfair im zehnten Jahr nach der Gründung im Juni 2000 zur mit Abstand größten Wettbörse weltweit entwickelt und verarbeitet heute mit über 2.000 Mitarbeitern mehr als fünf Millionen Transaktionen pro Tag. Derzeit sind über drei Millionen Menschen aus 140 Ländern auf der Seite registriert. Neben Sportwetten bietet Betfair ein Portfolio an innovativen Produkten, darunter Casino, Games und Poker Exchange. Betfair wurde zweimal als Unternehmen des Jahres in Großbritannien ausgezeichnet und gewann 2003 wie 2008 den renommierten Unternehmenspreis Queen's Award. Betfair besitzt Lizenzen in den streng regulierten Märkten Großbritannien, Italien, Österreich, Malta und Australien.

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