DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION hat heute eine sogenannte Detailed Opinion zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags vorgelegt, in der sie ernsthafte Bedenken über die Vereinbarkeit des aktuellen Entwurfs mit Europarecht äußert. Wird der Vertragsentwurf nicht grundlegend geändert, steht den Ländern ein Vertragsverletzungsverfahren und eine mögliche Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof ins Haus.
Die Bundesländer müssen jetzt am Entwurf nachbessern, oder ihnen steht möglicherweise ein Vertragsverletzungsverfahren bevor, das sie letztendlich vor den Europäischen Gerichtshof bringen könnte.
Als Reaktion auf die Vorlage der Detailed Opinion der Kommission sagte Betfairs Rechtsvorstand Martin Cruddace:
“Es ist offensichtlich, dass die Vorschläge der deutschen Bundesländer wettbewerbsverhindernd und europarechtswidrig sind. Wir sind erfreut, dass die Europäische Kommission diese Meinung teilt.“
“Obwohl die Bundesländer behaupten, dass sie den Markt für Sportwetten öffnen wollen, enthält der aktuelle Vertragsentwurf protektionistische Maßnahmen, die dazu dienen, privaten Wettanbietern den Zugang zum Markt zu verweigern.“
“Wir erwarten nun eine grundlegende Änderung des Gesetzesentwurfs, die tatsächlich Wettbewerb ermöglicht und hohe Verbraucherschutzstandards etabliert.“
Auch die britische Regierung hat heute gegenüber der EU-Kommission Bedenken über den Gesetzesentwurf der deutschen Bundesländer geäußert. Die Republik Malta ging sogar noch einen Schritt weiter und hat selbst eine Detailed Opinion bei der Kommission eingereicht. Dies hat zur Folge, dass sich die Stillhaltefrist, in der der Gesetzesentwurf nicht in Kraft treten darf, um einen Monat verlängert.
Am 1. Juli hatte Betfair in Brüssel Beschwerde über den Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags eingelegt und die EU-Kommission gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Bundesländer den vorliegenden Entwurf grundlegend überarbeiten, um den Anforderungen des Europarechts gerecht zu werden.
Die Beschwerde kritisiert insbesondere folgende Aspekte des neuen Staatsvertragsentwurfs:
• die Begrenzung der Anzahl von Konzessionen auf maximal sieben;
• die Konzessionsabgabe in Höhe von 16,67 % auf alle Einsätze;
• die monatlichen Höchsteinsätze (von maximal 750 Euro pro Teilnehmer);
• die Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession sowie die Auswahlkriterien für die Auswahl zwischen mehreren geeigneten Bewerbern um Sportwettkonzessionen;
• die Beschränkungen von Form und Vertrieb von Sportwetten;
• die begrenzte zeitliche Gültigkeit der Experimentierklausel und die Übergangsbestimmungen;
• das Verbot für private Anbieter, Poker- und Kasinospiele über das Internet anzubieten.
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