Montag, 4. Juli 2011

Glücksspielstaatsvertrag: Betfair reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Die Internet-Wettbörse Betfair hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags eingereicht. Der Entwurf verstößt gegen Europarecht, benachteiligt Privatunternehmen und enthält fragwürdige Einschränkungen der Grundrechte. Rechtsexperten sagen dem Entwurf ein erneutes Scheitern vor dem EuGH voraus.

Betfair, der weltweit größte Anbieter von Online-Sportwetten, hat am Freitag, 1. Juli, Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags der Bundesländer – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – eingereicht. Der sogenannte Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der der EU-Kommission derzeit zur Prüfung vorliegt, verstößt nach Auffassung von Betfair eklatant gegen die Vorgaben des Europarechts.

Martin Cruddace, bei Betfair in London für rechtliche und regulatorische Angelegenheiten zuständiger Vorstand, begründete diesen Schritt so:

„Der vorliegende Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags verstößt klar gegen die Prinzipien und Grundfreiheiten des Europarechts. Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Entschlossenheit die deutschen Bundesländer höchstrichterliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs missachten. Wir vertrauen darauf, dass die EU-Kommission diese offensichtlichen Rechtsverletzungen im Rahmen des laufenden Notifizierungsverfahrens thematisieren wird.“

In dem der EU-Kommission vorliegenden Schriftsatz macht Betfair detailliert die Europarechtswidrigkeit der einzelnen Regelungen deutlich: Die in dem Vertrag vorgesehenen Auflagen sind nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch  völlig  ungeeignet, die Ziele des Gesetzes zu erreichen.

Betfair-Vorstand Martin Cruddace ergänzte:

„Die von den Ländern festgelegten Bedingungen und Auflagen sind nicht realistisch und gehen völlig am Marktgeschehen vorbei. Zudem enthält der vorliegende Vertrag zahlreiche unverhältnismäßige, diskriminierende und protektionistische Regelungen, die private Glücksspielanbieter aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten vom deutschen Markt fern halten sollen.“

Unter anderem kritisiert Betfair die Bestrebungen der Länder, grundlegende Bürgerrechte und Grundfreiheiten massiv einzuschränken. So sieht der derzeitige Vertragsentwurf nicht nur Internetsperren vor, sondern schafft auch die rechtliche Grundlage für eine Überwachung und die Kontrolle von Konten, Banküberweisungen sowie Kartenzahlungen von Millionen von Bürgern. Letztlich würden sich Verbraucher, die Webseiten unlizenzierter Anbieter nutzen, nach dem Willen der Ministerpräsidenten strafbar machen.

Martin Cruddace führte dazu weiter aus:

„Die Kriminalisierung der Verbraucher durch Eingriffe in die Grundfreiheiten und in die Privatsphäre der Bürger sind keine geeigneten oder angemessenen Mittel, um Sportwetten im Internet zu regulieren. Es wäre wesentlich besser, ein attraktives, am Verbraucher orientiertes Angebot seriöser Unternehmen zuzulassen. So hätte niemand einen Anreiz, bei unlizenzierten Anbietern zu spielen. Die Bundesländer sollten somit Transparenz in den Markt bringen und den Schwarzmarkt austrocknen.“

Am 18. Juli endet die Stillhaltefrist, bis zu der sich die EU-Kommission zum Entwurf der 15 Länder äußern wird. Betfair hat die Brüsseler Behörde in dem Beschwerdeschreiben gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Bundesländer den rechtswidrigen Entwurf grundlegend ändern und – für den Fall, dass der Vertrag ohne Änderungen in Kraft tritt – ein Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Damit soll sichergestellt werden, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag nicht erneut vor dem Europäischen Gerichtshof scheitert.

Zahlreiche Rechtsexperten warnen nämlich, dass sich die Länder mit dem neuen Entwurf auf extrem dünnes rechtliches Eis begeben. So stellt unter anderem Professor Dr. Bernd Grzeszick vom Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg mit Hinblick auf die verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen fest:

„Der derzeit im Entwurf vorliegende Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag genügt diesen Anforderungen nicht. Es ist daher davon auszugehen, dass der Staatsvertrag in der bei der Europäischen Kommission notifizierten Fassung sowohl vor den europäischen als auch den nationalen Gerichten scheitern wird.“

Ein möglicher Ausweg für die Länder könnte sein, den von Schleswig-Holstein vorgezeichneten Weg einzuschlagen. Der Entwurf des Glücksspielgesetzes aus Kiel hat nach eingehender Prüfung bereits grünes Licht von der EU-Kommission erhalten. In der vergangenen Woche hat der schleswig-holsteinische Landtag das Gesetz mit zusätzlichen Auflagen zur Stärkung des Verbraucherschutzes verbessert.

Martin Cruddace, Vorstand von Betfair äußerte die Hoffnung:

„Dass alle 16 Länder sich doch noch auf ein einheitliches Gesetz einigen, das den Anforderungen des Verfassungs- und EU-Rechts genügt und dem Verbraucherverhalten in einer digitalen Welt Rechnung trägt. Der Entwurf von Schleswig-Holstein ist rechtskonform und gibt intelligente Antworten auf die Herausforderung einer mobilen, vernetzten Welt. Sollte es keine Einigung aller Länder geben, werden wir eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen.“


Eine Zusammenfassung der in unserer Beschwerde vorgetragenen rechtlichen Argumente finden Sie hier (PDF)

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